Pflegeberatung & Antragshilfe

Mit Würde und Zuwendung im Alltag unterstützen

Pflegedienst Mitte - Aushilfe beim Treppen steigen

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, stellen sich viele Fragen: Welche Leistungen stehen mir zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was muss ich bei der Begutachtung beachten? Welche Unterstützung bekomme ich als Angehörige:r?

Für viele Menschen ist das deutsche Pflegesystem ein undurchschaubarer Dschungel aus Formularen, Anträgen und Regelungen. Genau hier setzen wir an. Pflegedienst Mitte unterstützt Sie persönlich, verständlich und zuverlässig – von der ersten Frage bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Beratung, die aufklärt – nicht überfordert

Unsere Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen. Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und zeigen Ihnen transparent auf, welche Möglichkeiten es gibt. Gemeinsam klären wir:

  • Ob ein Pflegegrad sinnvoll ist
  • Wie die Pflegekasse unterstützt
  • Welche Leistungen kombinierbar sind (z. B. Verhinderungspflege, Pflegegeld, Sachleistungen)
  • Welche Hilfsmittel beantragt werden können
  • Wie Pflege zu Hause gut organisiert werden kann

Dabei achten wir auf einfache Sprache, kulturelle Besonderheiten und geben Orientierung in einem System, das oft abschreckt, obwohl es Hilfe verspricht.

Antragshilfe: Wir füllen mit Ihnen nicht nur Formulare aus – wir denken mit

Die Beantragung eines Pflegegrades oder anderer Leistungen ist für viele Familien eine Herausforderung – gerade wenn sprachliche oder formale Hürden hinzukommen. Unser Team unterstützt Sie aktiv bei:

  • Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
  • Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Widerspruch bei Ablehnung oder falscher Einstufung
  • Anträgen auf Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege oder Hilfsmittel
  • Information zu Leistungen aus SGB XI und SGB XII

Wir helfen beim Ausfüllen, reichen Unterlagen ein, begleiten zur Begutachtung (wenn gewünscht) und stehen Ihnen auch nach der Einstufung zur Seite.

Regelmäßige Beratung nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und von Angehörigen gepflegt werden, ist in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vorgeschrieben – je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich.

Wir führen diese Beratungsbesuche professionell und einfühlsam durch, geben praktische Tipps für die Pflege zu Hause und helfen bei Problemen – nicht als Kontrolle, sondern als echte Unterstützung.